Damit du dich bei der Planung deiner Weltreise nicht so lange mit den Themen Arbeitsamt, Arbeitslosengeld und arbeitslos melden rumschlagen musst, habe ich für dich alles wichtige notiert und zusammengetragen.
Mit meiner Schritt für Schritt Anleitung zum Arbeitsamt bekommst du einen strukturierten Plan mit wichtigen Tipps, damit du alles schnell in die Wege leiten kannst und genau weißt, was du vor und nach der Weltreise beachten musst.
Genauso sind wir es auch bei unserer Weltreise angegangen.
Nachdem du dich für eine Weltreise entschieden hast und du bei deinem Arbeitgeber kündigst, kommt schon der erste wichtige Schritt auf dich zu – die Meldung beim Arbeitsamt!
Ich weiß, es ist ein unschönes Thema, aber für deinen Traum der Weltreise musst du eben ein paar Opfer bringen ;)
Folgende Punkte musst du jetzt vor und nach deiner Kündigung beachten.
-> Hier findest du noch weitere hilfreiche Tipps für deine Weltreise.
Inhaltsverzeichnis
Warum du dich unbedingt vor deiner Weltreise beim Arbeitsamt melden musst!
Es ist wichtig, dass du deine Arbeitslosmeldung schon vor deiner Reise einleitest – damit du es bei deiner Rückkehr einfacher hast und überhaupt Anspruch erhältst.
Auch wenn dir der Schritt zum Arbeitsamt sehr schwer fällt, weil du zu stolz bist oder dir sagst, ich habe doch noch genug Reserven für die Zeit nach der Weltreise, ist die Arbeitslosmeldung nur zum Vorteil für dich. Es kann immer etwas Unerwartetes passieren und nur so kannst du sicherstellen, dass du auch nach deiner Weltreise Unterstützung bekommst.
Hier die wichtigsten Punkte, warum du dich schon vor der Weltreise beim Arbeitsamt melden musst:
- Du sicherst deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Weltreise, also so lange bis du einen Job gefunden hast.
- Mit dem Anspruch bekommst du den Krankenkassenbeitrag bezahlt so lange du in Deutschland bist und keine Arbeit hast. Also sowohl vor als auch nach der Weltreise.
- Der bestätigte Anspruch erhält für 4 Jahre seine Gültigkeit.
- Du hast einen Nachweis für deine Rentenkasse.
Wenn du dich erst nach der Weltreise beim Arbeitsamt meldest, werden die Vorteile zu Nachteilen…
- Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld direkt nach der Reise und deine Bezugszeit verringert sich.
- Bist du länger als 1 Jahr unterwegs, verlierst du sogar deinen kompletten Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Denn du kannst dann keine 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit mehr für die letzten 2 Jahre vorweisen.
- Du musst ab dem ersten Tag ohne Arbeit vor und nach deiner Weltreise den Krankenkassenbeitrag selbst zahlen. Der ist sehr teuer, was natürlich dein Budget verkleinert.
- Du hast keinen Nachweis für die Rentenkasse.
Wer hat überhaupt Anrecht auf Arbeitslosengeld (ALG I)?
- Alle Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?
- Abhängig wie lange du versicherungspflichtig gearbeitet hast und wie alt du bist. Das Arbeitsamt wird es dir genau ausrechnen.
Vor deiner Weltreise zum Arbeitsamt – Schritt für Schritt Anleitung:
Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden und was ist alles zu erledigen?
1. Arbeitsuchend melden – spätestens drei Monate vor Beendigung deines Arbeitsverhältnisses. Passend zu den geläufigen Kündigungsfristen!
Arbeitsamt: Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Die Arbeitsuchendmeldung kannst du zuerst telefonisch oder auch online durchführen. Sie muss aber persönlich nachgeholt werden, was in der Regel mit dem Beratungsgespräch (Schritt 3) passiert.
Wenn du dich für die Onlinevariante entscheidest, musst du dir zuerst ein Konto anlegen. Die PIN-Nummer erhältst du dann in den nächsten Tagen per Post. Ich weiß sehr modern ;)
Mit der PIN kannst du dich dann in dein Konto anmelden und auf den Link „Arbeitsuchendmeldung“ klicken.
Jetzt musst du einiges ausfüllen – Schule, Ausbildung, Noten, Arbeitgeber usw. Es ging aber ganz fix und kann jederzeit gemacht werden.
Hier gehts zur Arbeitsuchendmeldung
2. Hast du die Arbeitsuchendmeldung erledigt, bekommst du in den nächsten Tagen Post mit jeder Menge Unterlagen zum Ausfüllen und einem Termin für das Beratungsgespräch beim Arbeitsamt. Die beiliegende Arbeitsbescheinigung muss dein Arbeitgeber ausfüllen. Das solltest du auch schnell weiterreichen, damit du es rechtzeitig bis zum Termin hast!
3. Beratungsgespräch: Bringe die geforderten ausgefüllten Unterlagen und die Arbeitsbescheinigung mit. Spiele mit offenen Karten und erkläre dort dein Vorhaben „Weltreise“ – also dass du ab einem bestimmten Datum nicht mehr in Deutschland bist und deshalb dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Dann dauert der Termin auch nicht lange! ;) Und das kann auch kein Grund sein, den Bewilligungsbescheid später nicht zu erhalten.
Welche Unterlagen werden beim Beratungsgespräch benötigt?
- Personalausweis oder Pass
- Lebenslauf
- Kündigung und Bestätigung
- Alle ausgefüllten Formulare des Arbeitspakets
- Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
- Arbeitsnachweise
- Sozialversicherungsnummer
4. Arbeitslosengeld beantragen: Den Antrag auf Arbeitslosengeld erhältst du beim Beratungsgespräch und kannst ihn jederzeit ausgefüllt einreichen. Du kannst den Antrag aber auch ganz einfach online ausfüllen und einreichen. Neben allgemeinen Angaben musst du auch Fragen zu den Beschäftigungsverhältnissen der letzten 5 Jahre beantworten.
Hier gehts zum Antrag für das Arbeitslosengeld
Hast du alles schnell und vollständig eingereicht, erhältst du auch bald deinen Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld mit Angaben zur Sperrzeit.
5. Arbeitslosmeldung – ist spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich zu melden und dient der finanziellen Absicherung. Du gehst also ohne Termin zum Arbeitsamt und meldest dich arbeitslos. Mitbringen musst du dafür deinen Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung.
Der Start deiner Weltreise kann daher erst nach diesem Datum sein, damit der Leistungsbezug beginnt und deine Sperrzeit schon während der Reise ablaufen kann. Du musst dem Arbeitsmarkt also theoretisch für mindestens einen Tag zur Verfügung stehen.
6. Abmeldung beim Arbeitsamt – du stehst ab Weltreisestart nicht mehr zur Verfügung, deshalb musst du dich vor deiner Reise schriftlich abmelden. Das geht auch als E-Mail an deinen Berater. Lass dir aber eine Bestätigung zukommen!
Nach der Abmeldung bekommst du einen Aufhebungsbescheid mit dem Vermerk, dass du dich selbst vom Leistungsbezug abgemeldet hast. Kontrolliere diesen Bescheid und auch alle Dokumente immer auf ihre Richtigkeit, vor allem im Bezug auf die Zeiträume.
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Arbeitslosmeldung bei Weltreise – was du noch wissen solltest!
Wenn du deine Arbeit selbst gekündigt hast und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, dann erhältst du vom Arbeitsamt zuerst eine Sperrfrist von 3 Monaten. Diese Zeit ist bis zu deiner Rückkehr abgelaufen, wenn du die oben genannten Schritte durchgeführt hast. Somit hast du sofort Anspruch auf Leistungen nach deiner Weltreise.
Vor deiner Weltreise bekommst du dadurch kein Geld, aber ab dem ersten Tag ohne Arbeit den Krankenkassenbeitrag bezahlt. Ausnahmen können hier bestehen, wenn du dich privat versichert hast oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bist.
Die 3 Monate Sperrfrist werden dir von deiner Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgezogen. Beispiel: Du hast für 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann werden nach Abzug der Sperrfrist 9 Monate Leistungsbezug daraus! Bist du direkt vor der Arbeitslosmeldung auf Weltreise, beginnt die Sperrfrist von 3 Monaten erst, wenn du wieder in Deutschland bist.
Das Arbeitslosengeld behält 4 Jahre lang seine Gültigkeit nachdem es bewilligt wurde.
Bei der Abmeldung vom Arbeitsamt fällt auch die Pflegeversicherung weg, dort kannst du aber weiterhin selbst einzahlen, wenn du magst.
Durch die Arbeitslosmeldung hast du auch noch einen Nachweis für die Rentenkasse.
Da du während deiner Weltreise von Deutschland abgemeldet bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst – erhältst du natürlich auch kein Arbeitslosengeld! Das Thema bezieht sich ausschließlich auf die Zeit vor der Weltreise und vor allem danach! Dementsprechend bist du auch während deiner Weltreise nicht mehr über das Arbeitsamt krankenversichert. Daher benötigst du eine Auslandskrankenversicherung. Ich kann dir die Hanse Merkur* Auslandskrankenversicherung empfehlen, die sind dafür eine sehr gute Anlaufstelle. Hast du dir eine Auslandskrankenversicherung ausgesucht, kannst du anschließend deine deutsche Krankenversicherung kündigen.
Nach der Weltreise zum Arbeitsamt – Schritt für Schritt Anleitung:
Damit du dich gleich wieder an den stressigen Alltag gewöhnst, hier deine To do´s für den ersten Tag in Deutschland: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter der jeweiligen Stationen sich schwer mit dem Thema Weltreise tun – also lass dich nicht unterkriegen ;)
1. Du musst dich am Tag deiner Rückkehr, wenn möglich, gleich in „Deutschland“ anmelden (was dann vorübergehend die Adresse deiner Eltern wäre). Wie bei deiner Abmeldung machst du das im Bürgerbüro oder Rathaus der Stadt.
2. Wenn du nicht direkt wieder eine Arbeit hast, dann geht’s gleich weiter zum Arbeitsamt um dich arbeitslos zu melden. Denn jetzt bist du wieder in Deutschland und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und bist dadurch gleich wieder pflichtversichert.
3. Beim Arbeitsamt musst du dann einige Formulare ausfüllen! Bist du vor den 4 Jahren von der Weltreise zurück, hast du nun wieder Anspruch auf dein Arbeitslosengeld und kannst dieses geltend machen.
Bei dem Feld Krankenkasse kannst du entweder deine frühere Krankenkasse angeben oder eine neue, in die du wechseln magst. Nur wenn du die Anmeldung in Deutschland und die Arbeitslosmeldung am selben Tag machst (Schritt 1 und 2), kannst du in eine andere Krankenkasse wechseln. Ansonsten muss dich deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen.
4. Direkt nach dem Arbeitsamt solltest du bei deiner neuen oder alten Krankenkasse vorbei gehen und dich auch dort anmelden. Da das Arbeitsamt und die Krankenkasse jetzt beide von der Anmeldung wissen, beschleunigt sich der Prozess. Du bist gleich pflichtversichert und erhältst von der Krankenkasse eine vorläufige „Krankenkassenkarte“ aus Papier bis deine neue Karte per Post kommt.
5. Nachdem das Arbeitsamt deine Unterlagen geprüft hat, erhältst du per Post einen erneuten Bewilligungsbescheid für die Leistungen. Damit übernimmt das Arbeitsamt auch den Beitrag für die Krankenkasse. Dieses gilt alles rückwirkend ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
6. Zusätzlich bekommst du vom Arbeitsamt einen Termin für die Berufsberatung.
Natürlich solltest du bei deiner Weltreise immer mit genügend Reserven für Deutschland planen, jedoch fallen ja schon ein paar weitere Kosten für z.B. die Wohnungssuche, neue Möbel, Auto anmelden, neue Verträge etc an. Da ist es von Vorteil, wenn der Krankenkassenbeitrag bezahlt wird.
– > Alles was du für deine Weltreise Rückkehr wissen musst: Von der Weltreise zurück – Was musst du machen?
Ich hoffe, dass ich dir mit diesem Beitrag helfen konnte!
Willst du deine Weltreise schnell und einfach planen? Dann schau dir meine Weltreise-Checkliste an.
Wir haben für die Weltreise auch unsere Wohnung gekündigt und alles verkauft.
Tipps dazu findest du in meinem Beitrag Weltreise – Wohnung kündigen und auflösen.
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Hast du noch weitere Weltreise Fragen? Dann helfen dir diese Beiträge weiter:
- Checkliste für deine Weltreise-Planung
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